Im Zeitraum vom 19. Oktober 2015 bis 14. November 2015 ist das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt in bestimmten Gebieten des Landkreises Altenburger Land erlaubt.
Beim
Verbrennen sind die Auflagen aus der Allgemeinverfügung zum Verbrennen
von trockenem Baum- und Strauchschnitt einzuhalten. Diese wurde im Amtsblatt des Landkreises
bekannt gemacht und kann auch im Internet unter www.altenburgerland.de
nachgelesen werden. Die Kerngebiete der Städte werden wie bereits im
vergangenen Jahr von der Verbrennung ausgeschlossen.
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Informationen
Öffentliche Bekanntmachung
Allgemeinverfügung zum Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Altenburger Land.